2. PREISANGEBOTE
(1.) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 30 Tage.
(2.) Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen / Verpackung / Fracht / Porto / Versicherung / sonstige Versandkosten / nicht / ein. Sonderregelungen sind möglich.
(3.) Entstehende zusätzliche Versandkosten durch vom Kunden gegebene besondere Versand-vorschriften, wie Expressgebühren, Speditionsgebühren für Expresslieferungen , gehen zu Lasten des Auftraggebers, ebenso Ortsgebühren. Der Versand unserer Waren erfolgt in jedem Falle auf Gefahr des Bestellers.
(4.) Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.
(5.) Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbestätigung nicht binnen 3 Tagen widersprochen werden. Diese Widerspruchsfrist schließt Tage eines Betriebsstillstandes nicht ein.
(6.) Generell gelten Preisangebote als unverbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird.
(7.) Der Auftraggeber genehmigt, dass eine Erhöhung der im Folgenden bestimmten Kosten: Filme, Platten, Datenträger, gestiegene Rohstoffpreise, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Kosten der Datenübertragung, Personalkosten aufgrund kollektiv-vertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift ) nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, den Auftragnehmer berechtigt, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen.
(8.) Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber (z. B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als solche nachträglichen Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die wegen geringfügiger Abweichung von der vereinbarten Vorlage verlangt werden.
(9.) Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt für alle Sonderwünsche, wie z. B. Farbabstimmungen, Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit. Auf Wunsch des Kunden angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werden dem Auftraggeber gesondert verrechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.
(10.) Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen/Die Kosten der mit dem Auftrag notwendigerweise verbundenen Datenübertragungen sind in den Angebotspreisen enthalten.
(11.) Für Übertragungsfehler wird vom Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung übernommen / Übertragenen Daten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Richtigkeit hin zu kontrollieren.